Förderübersicht

Einen Überblick über Fördermöglichkeiten im Bereich Streuobst bietet diese Seite des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat.

Nachfolgend finden Sie eine kurze Beschreibung der verschiedenen Förderprogramme mit weiterführenden Links und/oder Kontaktmöglichkeiten.

Einige Förderanträge sind an die zuständige Untere Naturschutzbehörde oder das zuständige Regierungspräsidium zu stellen. Daher finden Sie diese im Anschluss ebenfalls aufgelistet. Sofern vorhanden sind auch Fördermöglichkeiten oder andere relevante Initiativen auf Landkreisebene genannt. Diese Liste wird derzeit ergänzt.

Überblick Förderung

Die Anlage und Pflege einer Streuobstwiese kann über sogenannte Ersatzgelder gefördert werden. Diese können Sie bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde beantragen. In diesem Leitfaden finden Sie auf S. 4 eine Auflistung der förderungsfähigen Maßnahmen und ganz am Ende einen Vordruck für die Antragsstellung.

Es besteht die Möglichkeit, eine Projektskizze bei der Umweltlotterie GENAU einreichen. So können Sie sich jede Woche die Chance auf einen Zusatzgewinn von 5.000 Euro für Ihr Umweltprojekt sichern. Die Teilnahmebedingungen und das Antragsformular finden Sie hier.  

Als Verein können Sie sich die Anschaffung von Werkzeug, Leitern und anderem Zubehör für die Pflege von Streuobstwiesen fördern lassen. Bis 2.000 € können Sie Lotto-Tronc-Mittel beantragen. Stellen Sie dazu einen formlosen Antrag mit einer Auflistung der Gegenstände mit Preisen. Der Nachweis über den Kauf muss später bestätigt werden. Die Ansprechpersonen finden Sie hier.

Überschussmittel der Lotterie stehen in Hessen ausschließlich der Förderung von Umwelt- und Naturschutzprojekten zur Verfügung.

Weitere Informationen, ein Praxisbeispiel sowie die Möglichkeit, online einen Antrag zu stellen, finden Sie hier.

Diese Förderung zum Erhalt der Biologischen Vielfalt ist Teil der hessischen Biodiversitätsstrategie. Sie soll gezielt den Arten und Lebensräumen der so genannten „Hessen-Liste“ zugutekommen. Darin sind für Hessen naturschutzfachlich besonders bedeutsame Arten und Lebensräume aufgelistet und, je nach regionalen Schwerpunkten und Dringlichkeit, den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten zugeordnet.

Die Mittel können von der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (siehe nachfolgende Auflistung auf Kreisebene) beim jeweiligen Regierungspräsidium (RP) beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.

Übersichtsseite des RP Darmstadt

Faltblatt des RP Darmstadt

Übersichtsseite des RP Gießen

Übersichtsseite des RP Kassel

Das Förderprogramm bietet die Möglichkeit, investive Naturschutzmaßnahmen im ländlichen Raum zu finanzieren. Die Grundlage bildet der nationale Rahmenplan der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Ziel der Förderung ist es, natürliche Offenland- oder Halboffenland-Lebensräume und Habitatstrukturen zu fördern, entwickeln oder wiederherzustellen.

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände (Landkreise), gemeinnützige juristische Personen (z.B. Naturschutzvereine), landwirtschaftliche Betriebe oder andere Landbewirtschaftende. Anträge sind an das zuständige Regierungspräsidium zu stellen. Die Bewilligung erfolgt durch das RP Darmstadt als zentrale Bewilligungsbehörde.

Weitere Informationen, einen Antragsvordruck und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf dieser Seite des RP Darmstadt

Übersichtsseite des RP Gießen mit Kontaktmöglichkeiten und Formularen

Übersichtsseite mit Kontaktmöglichkeiten des RP Kassel

Diese Broschüre stellt mehrere Praxisbeispiele aus der Projektförderung vor

Das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM) soll eine besonders nachhaltige Landbewirtschaftung in Hessen fördern. Zielgruppe sind landwirtschaftliche Betriebe. Unter anderem gibt es Richtlinien zum Erhalt von Streuobstbeständen (HALM 2 E.2):

E.2.1 Erhaltung von Streuobstbeständen: Erhaltungsschnitt

E.2.2 Erhaltung von Streuobstbeständen: Nachpflanzung

Informationsblatt zu Nistkästen in HALM 2 (Förderverpflichtung)

Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen gibt hier einen allgemeinen Überblick zu HALM mit Details zur Antragsstellung und Kontakten zu Beratungskräften.

Zur Förderung der Umweltbildung kann das Land Hessen Zuwendungen gewähren. Hier findet sich eine Übersicht inklusive Förderantrag und Kontaktperson.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat hier eine Übersicht der bundesweiten Fördermöglichkeiten im Bereich Bildung für Nachhaltige Entwicklung zusammengestellt.

 

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

Die Deutsche Postcode Lotterie fördert Projekte von gemeinnützigen Organisationen in ganz Deutschland aus den Bereichen Chancengleichheit, Natur- und Umweltschutz sowie sozialer Zusammenhalt.

Weitere Informationen und die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, finden Sie hier.

Die Stiftung fördert materiell und Ideell den Schutz der Natur und der Landschaft und soll damit zur Erhaltung der natürlichen Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen dienen.

Weitere Informationen und Ansprechpersonen finden Sie hier.

Die Stiftung Flughafen Frankfurt/Main fördert Projekte im Bereich Naturschutz und Biodiversität.

Hier finden Sie die Förderrichtlinien und die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen.

Sortierung nach Landkreisen

Nachfolgend finden Sie eine Liste mit den Landkreisen und kreisfreien Städten in Hessen. Sofern vorhanden sind hier die Kontaktdaten der Unteren Naturschutzbehörden und Landschaftspflegeverbände sowie lokale Förderprogramme oder andere relevante Initiativen verlinkt.

Untere Naturschutzbehörde LK Fulda

Im Landkreis Fulda gibt es derzeit (Dezember 2023) keinen Landschaftspflegeverband.

 

Untere Naturschutzbehörde Limburg-Weilburg

Im Landkreis Limburg-Weilburg gibt es derzeit (Dezember 2023) keinen Landschaftspflegeverband.

 

Kontakt Untere Naturschutzbehörde Main-Taunus-Kreis

Landschaftspflegeverband Main-Taunus-Kreis

Förderprogramm Streuobst im Main-Taunus-Kreis

Die Stadt Eschborn bezuschusst den Kauf von Obstbäumen und Beerensträuchern. Nähere Infos gibt es auf der Seite des OGV Niederhöchstadt.

Untere Naturschutzbehörde LK Offenbach

Ein Landschaftspflegeverband im Kreis Offenbach befindet sich derzeit (Dezember 2023) in der Gründung.

 

Untere Naturschutzbehörde Vogelsbergkreis

Förderrichtlinie für die Neuanlage und Erhaltung von
Streuobstwiesen und Obstbaumalleen im Außenbereich im
Vogelsbergkreis

Regierungspräsidien