Neue Richtlinie für Streuobst in Hessen

Mit seiner neuen Streuobstrichtlinie unterstützt das Hessische Landwirtschafts- und Umweltministerium sowohl Privatpersonen als auch Vereine und Verbände mit attraktiven Fördersätze für die Neu- und Nachpflanzung sowie Pflege von Streuobstbäumen. Zudem gibt es einen Zuschuss zur Ernte von Streuobst sowie die Unterstützung von Keltereien, um Streuobstannahmestellen einzurichten.

Vergangene Woche stellte Landwirtschaftsminister Ingmar Jung in Darmstadt-Eberstadt die neue Richtlinie des Landes zur Förderung von Streuobstwiesen vor. „Streuobstwiesen sind seit Jahrhunderten hessisches Kulturgut. Sie prägen unsere Landschaft und sind zugleich Hotspots der Artenvielfalt. Mit der neuen Förderrichtlinie stärken wir gezielt ihren Erhalt und die nachhaltige Nutzung. Wir unterstützen alle, die sich für unsere Streuobstwiesen engagieren, von Privatpersonen über Vereine bis hin zu landwirtschaftlichen Betrieben.“

Streuobstwiese in Darmstadt-Eberstadt

Als Kulisse diente eine schöne Fläche des Freundeskreis Eberstädter Streuobstwiesen e.V.

Besonders freut uns, dass auch das Pflanzen von Unterlagen sowie die Direktsaat gefördert werden.

Hier gibt es eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte und den Link zur Antragstellung.

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